Immer wieder ließ er Firmen pleitegehen, gründete neue, bezahlte Löhne bar und schwarz. Nach neun Jahren flog das System auf – jetzt sitzt der Haupttäter fünf Jahre im Gefängnis.

Zu langen Freiheitsstrafen sowie hohen Geldstrafen verurteilte das Landgericht München I die vier Haupttäter eines Schwarzarbeiter-Rings im oberbayerischen Raum im Dezember 2025 wegen nachweislich in organisierter Form betriebener Schwarzarbeit. Zahlreiche Arbeitnehmer von insgesamt fünf Baufirmen wurden für ihre Arbeitsleistungen im Hochbau schwarz bezahlt. Eine im Auftrag der Staatsanwaltschaft München I handelnde gemeinsame Ermittlungsgruppe, bestehend aus Ermittlungsbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Rosenheim und der Steuerfahndungsstelle München, deckte dabei einen entstandenen Schaden für die Sozialkassen und die Steuerbehörden von rund neun Millionen Euro auf.
5 Baufirmen als System für Schwarzlöhne
Der Hauptverantwortliche, ein 67-jähriger, bosnisch-herzegowinischer Bauunternehmer, hatte über die Dauer von neun Jahren überwiegend im oberbayerischen Raum fünf verschiedene Baufirmen gegründet, in denen er die Löhne für geleistete Arbeitsstunden seiner Beschäftigten nur zur Hälfte offiziell abrechnen ließ. Der Rest wurde jeweils bar als Schwarzlohn ausbezahlt.
Zur Ablenkung der Behörden hatte er immer wieder seine Baufirmen pleite gehen lassen und unter anderem Namen neue Hochbaufirmen gegründet, deren Geschäfte verschiedene Strohmänner nach seinen Anweisungen leiteten. Darüber hinaus kaufte er von einem professionellen Scheinrechnungshersteller aus Berlin in Millionenhöhe gefälschte Rechnungen von nicht existenten Subunternehmen, um den massiven Geldabfluss für die Schwarzlöhne aus seiner Buchhaltung zu verschleiern.
Haftstrafe für den Haupttäter
Der Haupttäter wurde jetzt mit Urteil des Landgerichts München I zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. "Er verursachte dadurch einen Schaden für die Sozialkassen und die Steuerbehörden von rund neun Millionen Euro. Die lange Haftstrafe ist nun die Quittung für sein kriminelles Handeln.", so Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim.
Strafen für Strohmänner
Zwei der Strohmänner erhielten ebenfalls Freiheitsstrafen: Bei einem 75-jährigen Kroaten lautete das Urteil ein Jahr zehn Monate und 300 Tagessätzen von jeweils 15 Euro. Der andere Strohmann, ein 29-jähriger Bosnier, wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe und 660 Tagessätzen von je 60 Euro verurteilt. Diese Urteile sind mittlerweile rechtskräftig.
Berliner Scheinrechnungsgesellschaft im Spiel
Der mit dem Haupttäter befreundete Betreiber der Berliner Scheinrechnungsgesellschaft, welcher auch bei den planmäßigen Firmensitzverlegungen und "Firmenbestattungen" behilflich war, wurde wegen seines Tatbeitrags zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. avs